Unterstützung vom Land Berlin

Alle in Berlin gemeldeten Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkmal “T” können eine Berechtigung für das Berlmobil (ehemals SonderFahrDienst) beantragen.
Dieser ermöglicht private Fahrten täglich zwischen 5 Uhr morgens und 1 Uhr nachts. Rund um die Fahrten werden zusätzlich Assistenzleistungen, wie Treppenhilfe, angeboten.

Auch Fahrten mit anderen Taxis müssen nicht komplett allein gezahlt werden! Für die Nutzung konzessionierter Taxis steht Nutzern des Berlmboils Berlin ein Zuschuss von bis zu 110€ zu!

Eine einfache Schritt für Schritt Anleitung zur Beantragung des SFD:

Wer ist berechtigt?
Wer erhält das Merkmal “T” im Schwerbehindertenausweis?
Wie kann man am SFD teilnehmen?
Wie beantragt man die Teilnahme am SFD?
Ich habe eine Magnetkarte, wie kann ich eine Fahrt buchen?
Worauf muss ich bei der Buchung achten?
Was kostet der SFD?
Wie erhalte ich einen Zuschuss? Wie hoch ist der Zuschuss?
Ich habe noch eine Frage. Wo finde ich Hilfe?

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind Menschen, mit dem Merkmal “T” im Schwerbehindertenausweis und einem Hauptwohnsitz in Berlin.

Wer erhält das Merkmal “T” im Schwerbehindertenausweis?

Das Merkmal “T” erhalten Personen, die folgende drei Merkmale besitzen:

eine außergewöhnliche Gehbehinderung (“aG” im Ausweis),
einen mobilitätsbedingten Behinderungsgrad von mindestens 80,
und eine Fähigkeitsstörung beim Treppensteigen

Eine befristete Berechtigung auf das Merkmal “T” erhalten Personen, bei denen eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger Kosten für einen Rollstuhl oder Rollator übernommen hat.
Stellt man einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis (zum Antrag auf der Website vom Land Berlin), dann kann man darin unter Punkt III, SonderFahrDienst, die befristete Berechtigung für den SFD anfordern.

Stellt das Versorgungsamt fest, dass die Berechtigungen zur Teilnahme am SonderFahrDienst vorliegen, dann wird das Merkzeichen “T” erteilt.

Mehr Informationen zum Merkzeichen “T” und die nötigen Formulare sind im ServiceCenter Schwerbehindertenrecht zu finden: berlin.de/lageso/_assets/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/publikationen/schwerbehindertenantrag.pdf

Wie kann man am SFD teilnehmen?

Um den SonderFahrDienst nutzen zu können benötigt man eine personenbezogene Magnetkarte.
Auf dieser Karte steht der Name und die Kundennummer. Mit der Karte werden Beginn und Ende der Fahrt aufgezeichnet und automatisch wird darüber die monatliche Abrechnung erstellt.

Wie beantragt man die Teilnahme am SFD?

Die Magnetkarte muss beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden.

Folgender Antrag reicht dafür im Normalfall aus:

An das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III C 2 -
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Von:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Magnetkarte für die Teilnahme am SonderFahrDienst.

Meine Daten:
   Name:
   Adresse:
   Geburtsdatum:
   Geschäftszeichen:

Mit freundlichen Grüßen,

Anlagen:
   Kopie des Schwerbehindertenausweises

Ich habe eine Magnetkarte, wie kann ich eine Fahrt buchen?

Der SonderFahrDienst kann per Telefon, per Fax, per Email oder direkt über ein Online-Bestellformular gebucht werden:

Telefon: 030 26102300 (täglich von 7 – 17 Uhr)
Fax: 030 26102399
Email: order@sfd-berlin.de
Online-Formular: sfd.wbt-berlin.com/bestellmoglichkeiten

Eine Buchung sollte 2 bis maximal 14 Tage vor der Fahrt angemeldet werden.

Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

Die Kundennummer auf der Magnetkarte
Die Abholadresse und der genaue Treffpunkt
Die Telefonnummer zum Rückruf
Angaben zum Rollstuhl (Größe, Gewicht, Art)
Bei Treppenhilfe auch Angaben zur Treppe
Bei Begleitpersonen auch Angaben zur Anzahl der Begleiter

Weitere Informationen zur Buchung findet man auf: www.sfd-berlin.de

Worauf muss ich bei der Buchung achten?

Eine Buchung sollte 2 bis maximal 14 Tage vor der Fahrt angemeldet werden.

Für Stornierungen und Rückfragen sollte man sich am Besten telefonisch an den SonderFahrDienst wenden: 030 26102300 (täglich von 7 – 17 Uhr)

Möchte man eine Spontanfahrt (Buchung am Vortag oder am Fahrtag) antreten, sollte dies auch telefonisch angefragt werden: 030 26102300 (täglich von 7 – 17 Uhr)

Vor der Fahrt muss die Magnetkarte durch das Lesegerät gezogen werden.

Der SonderFahrDienst steht ausschließlich für private Fahrten zur Verfügung. Man kann ihn nicht für Krankenfahrten oder Fahrten zur Arbeit oder zur Schule buchen.

Was kostet der SFD?

Monatliche Kosten – Eigenbeteiligung OHNE Ermäßigung:

1. – 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt
9. – 16. Fahrt 5,00 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt

Eine Begleitperson kann kostenlos mitfahren, jede weitere Begleitperson kostet 2,00 € pro Fahrt.
Fahrten bis 5 km außerhalb Berlins kosten pro Person zusätzlich 3,00 €.
Stornierungen am Fahrtag kosten eine Aufwandsentschädigung von 2,05 €.

Monatliche Kosten – Eigenbeteiligung MIT Ermäßigung:

1. – 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt
9 – 16. Fahrt 3,50 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt

Ermäßigt sind:
Sozialhilfeempfänger (SGB XII)
Empfänger der Grundsicherung (SGB XII)
Empfänger von Leistungen nach SGB II (“Hartz IV”)

Keine Eigenbeteiligung zahlen Heimbewohner, die Barzahlungen (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten.

Wie erhalte ich einen Zuschuss? Wie hoch ist der Zuschuss?

Wenn Nutzer des SonderFahrDienstes mit konzessionierten Taxis fahren, dann gibt es einen Zuschuss zu diesen Fahrtkosten. Dieser wird über ein sogenanntes Taxikonto berechnet.

Taxis mit Konzession sind leicht an dem typischen “Taxi”-Schild auf dem Dach, der immer vorhandenen Ordnungsnummer und dem Farbton “Hellelfenbein” erkennbar.
Die Nutzung von Fahrdiensten lässt sich nicht über das Taxikonto abrechnen.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Taxiquittungen eingereicht werden. Das Taxi wird dazu zunächst direkt nach der Fahrt selbst gezahlt. Die Taxirechnungen sollten (jeweils für einen Monat) gesammelt werden und können dann per Post an das Versorgungsamt geschickt werden:

An das:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
- III C 2 -
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Von:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Abrechnung über ein Taxikonto. 
Im Anhang finden Sie die entsprechenden Quittungen. 

Meine Daten:
   Name:
   Adresse:
   Geburtsdatum:
   SFD-Kundennummer:

Meine Kontoverbindung:
   Name:
   Iban:
   BIC:

Mit freundlichen Grüßen,

Anlagen:
   Taxi-Quittungen
   Nachweis zur reduzierten/ wegfallenden Eigenbeteiligung

Wichtig ist, dass Taxiunternehmen, Fahrtag und Fahrkosten auf der Quittung ausgewiesen sind.

Beim ersten Einreichen von Quittungen muss eine aktuelle Kontoverbindung angegeben und bei Bedarf ein Nachweis zur reduzierten oder wegfallenden Eigenbeteiligung beigelegt werden.
Später reicht es aus die Kundennummer anzugeben.

Wie viel Zuschuss steht wem zu?

Maximal beträgt der monatliche Zuschuss 110€.
Die Eigenbeteiligung im Monat beträgt 40€.
Personen mit ermäßigter Eigenbeteiligung (Sozialhilfeempfänger, Empfänger der Grundsicherung (SGB XII), Empfänger von Hartz IV (SGB II)) zahlen monatlich nur eine Eigenbeteiligung von 20€.
Von der Eigenbeteiligung befreite Nutzer können den vollen Zuschuss bis zu 110€ erhalten.
(Mehr Informationen hierzu im Flyer des LAGeSo)

Ich habe noch eine Frage. Wo finde ich Hilfe?

Für Fragen ans Versogrungsamt, zum Beispiel zur Beantragung der Magnetkarte, gibt es extra ein Kundentelefon:

Kundentelefon vom Versorgungsamt zum SonderFahrDienst
Telefon: 030 90229 6433 (Mo, Di: 9 – 15 Uhr, Do: 9 – 18 Uhr,  Fr: 9 – 13 Uhr)
Mail: sonderfahrdienst@lageso.berlin.de

Fragen zu den Fahrten selbst, wie der Buchung, Stornierungen und ähnliches, können an den SonderFahrDienst gestellt werden:

SonderFahrDienst Berlin
Telefon: 030 26102300 (täglich von 7 – 17 Uhr)
Mail: info@sfd-berlin.de


Die Informationen (mit Ausnahme der Vorlagen für die Anträge) stammen von www.berlin.de/lageso/behinderung/sofa sowie www.sfd.wbt-berlin.com.